NAG fordert die Ausweitung angestellter Versicherungsvertriebe und positioniert sich zum Vorschlag der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) sowie möglichen Provisionsverboten

Aichach, 07.06.2023 – Die sich verdichtende Gemengelage aus nationalen Interessen zur Provisionsbeschränkung bis hin zum Verbot und EU-Initiativen mit ähnlicher Zielrichtung bestärkt die NAG in ihrer grundsätzlichen Haltung, dass sich die Vertriebe der Assekuranz weitgehend neu aufstellen müssen. Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft erinnert daran, dass in der abgelaufenen Legislaturperiode der heutige Bundeskanzler und seinerzeitige Finanzminister Olaf Scholz vehement für einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung warb – und scheiterte. „Die politischen Kräfte in Deutschland und Europa, die den Provisionsvertrieb am liebsten verbieten würden, haben noch lange nicht aufgegeben“, sagt die Gewerkschafterin.

Der Vorschlag der EU Kommission sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der Kleinanleger/-innen und Verbraucher/-innen stärken, bessere und gerechtere Marktergebnisse fördern und letztlich die notwendigen Voraussetzungen für eine stärkere Beteiligung von Kleinanleger/-innen an den Kapitalmärkten schaffen soll. Geplant sind insbesondere Änderungen bzw. Neuregelungen in den Bereichen Offenlegung von Informationen, Marketingkommunikation, Anreize, Beratung und Eignungsbeurteilungen, Anforderungen an die Produktverwaltung und Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Zwar sei ein generelles Provisionsverbot zunächst nicht in der Richtlinie enthalten, was die NAG begrüße. Doch für Teilbereiche des Marktes könnte die vorgeschlagene Regelung sehr wohl relevant werden. Über das vorgesehene Provisionsverbot bei - in Deutschland weit verbreiteten - beratungsfreien „execution-only“-Geschäften könnte das ursprüngliche Ziel der EU-Kommission eines generellen Provisionsverbots zumindest zum Teil doch verwirklicht werden. Zudem soll das Gesetzespaket nach drei Jahren überprüft werden. Dann will die Kommission die Auswirkungen bewerten und gegebenenfalls nachschärfen – wobei auch das generelle Provisionsverbot nicht vom Tisch ist.

Die NAG tritt dafür ein, die Vertriebe in der deutschen Assekuranz neu aufzustellen: „Die demographische Entwicklung in nahezu allen Vertrieben, insbesondere den Ausschließlichkeitsvertrieben, wichtige Argumente wie die qualifizierte Beratung, Dokumentationsanforderungen, Steuerbarkeit und auch die Enthaftung bei fahrlässigem Fehlverhalten sprechen deutlich für eine Renaissance des Angestellten Außendienstes“, so Mücke. Es bedürfe insbesondere innovativer Vergütungsmodelle, der Festlegung von Arbeitszeitmodellen sowie Vergütung von Fortbildungsmaßnahmen. Zudem müsse das Berufsbild des angestellten Außendienstes für junge Leute deutlich attraktiver werden.

„Die Branche ist ausgesprochen erfolgreich in beharrungsorientierter Lobbyarbeit und der Verdrängung der unausweichlichen demographischen und leider vielfach auch strukturellen Probleme ihrer Vertriebsstrukturen“, schildert Mücke. Nur mit einer alsbald startenden Nachwuchsoffensive, die junge Menschen im Rahmen sicherer Angestelltenverhältnisse mit attraktiven Arbeits- und Einkommensbedingungen an die interessante und wichtige Aufgabe der Vermittlung von Versicherungsprodukten und der damit einhergehenden Kundenberatung heranführe, könne die überfällige Neuausrichtung gelingen.

„Das ist am Ende eine notwendige Weichenstellung für die gesamte Branche“, sagt Mücke. Wenn sich die Unternehmen nicht zeitgemäßer aufstellten, würden sie allen Beharrungskräften zum Trotz auf lange Sicht ihre Zukunft verspielen. Denn dauerhaft werden Eingriffe in die Provisionspolitik der Assekuranz nicht abgewehrt werden können. „Vielmehr muß man der Politik zuvorkommen und der Branche durch kluge Reformen Angriffsflächen nehmen!“, so Mücke. Letztlich stelle sich die Frage, ob der derzeitige Entwurf der Richtlinien-verordnung nicht bereits ein Schritt der Einführung eines Verbots durch die Hintertür und der nächste Schritt zur verpflichtenden Honorarberatung sei.

Hier findet man die PDF-Datei zu dieser Mitteilung.

NAG beurteilt Tarifabschluss für den Versicherungsaußendienst als völlig unzureichend

Gießen, 03.12.2018 - Mit Enttäuschung hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) reagiert. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem 1. September 2018, wurden für die Angestellten und Auszubildenden von Versicherungsvertretern und Maklerbüros Einkommenserhöhungen von zunächst zwei und später 1,3 Prozent vereinbart.

"Für alle Beschäftigten im Angestellten Außendienst, egal in welcher Position oder Vertragsgestaltung, gab es teilweise grundlegende Veränderungen ihrer Tätigkeit, die weder in den Verhandlungen noch beim Abschluss berücksichtigt wurden“, sagt Joachim Jung, Gewerkschaftssekretär und Sprecher des „Arbeitskreises Außendienst“ der Gewerkschaft. "Durch zunehmende Arbeitsdichte und Digitalisierung, da sind sich alle im Arbeitskreis einig, wird sich Tätigkeit im Außendienst immer weiter verändern.“. Hierauf sollten Tarifverträge Antworten liefern, ansonsten würden Tarifverhandlungen – wie vorliegend - auf unzureichende Einkommenserhöhungen reduziert.

Das ist die grundlegende Aussage des NAG-Arbeitskreises, der sich seit einigen Jahren mit speziellen Themen des Versicherungsaußendienstes beschäftigt. Die Tatsache, dass sich bisher keine andere Gewerkschaft wirklich um die Belange des angestellten Außendienstes bemüht hat, veranlasste die Mitglieder des Arbeitskreises konkret Positionen zu beziehen. Dazu hat sich der Arbeitskreis verschiedene Schwerpunkte heraus gearbeitet, mit dem sich die Mitglieder seit Ihrer Gründung beschäftigen, um adäquate Lösungen für die Angestellten im Versicherungsaußendienst zu finden. Da wären z.B.

  • Gerechtes und zeitgemäßes Vergütungssystem
  • Neue Arbeitszeitregelungen durch veränderten Arbeits- und Beratungsaufwand
  • Verlagerung von administrativen Tätigkeiten in den Außendienst
  • Demografie - und Nachwuchsproblematik
  • IDD und EU Datenschutzrichtlinie
  • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beratungs- und Vertriebsprozesse
  • Verlagerung der Betreuung von Bestandskunden und Vermittlern in die Direktionen

Dies sind allerdings nur Auszüge der Arbeit innerhalb des Arbeitskreises „Außendienst“ der NAG.

Joachim Jung: „Wir werden dem angestellten Außendienst nun endlich das geben, was er dringend braucht. Nämlich eine echte gewerkschaftliche Vertretung“.

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NAG spricht sich gegen einen LV-Provisionsdeckel aus

Gießen, 11.10.2018 - Nachdem sich Ende Juni der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) befasste, bei dem sich die NAG intensiv eingebracht hatte, findet in der Branche eine neuerliche intensive Diskussion zur Höhe der Vertriebseinkommen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen statt. Der Grund: Ein diesbezügliches Eckpunktepapier fordert einen harten, gesetzlichen Provisionsdeckel.

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat sich in dieser Frage sehr deutlich auf die Seite der Vertriebe geschlagen und den Finanzausschuss aufgefordert, Planungen für einen LV-Provisionsdeckel eine Absage zu erteilen. Waltraud Baier, Vorsitzende der NAG, begründet dies: „Bereits mit der Einführung der Änderungen aus dem LVRG vor wenigen Jahren ist eine
deutliche Absenkung der Vermittlereinkommen zu verzeichnen gewesen, dessen Vorgaben von der Branche überwiegend in abgesenkten Provisionen, erhöhten Stornohaftungszeiten und Verlagerungen hin zu laufenden Vergütungen umgesetzt wurden. Damit betrachten wir den Beitrag unserer im Vertrieb tätigen Kolleginnen und Kollegen des angestellten und selbständigen Außendienstes zur Kostensenkung als erfüllt an."

Das Bild des Vermittlers, der von Provisionsgier getrieben Kunden nicht benötigte Produkte unterjubelt, sei völlig aus der Zeit gefallen. Seit Jahren sind die Beschwerden über Falschberatung in der Lebensversicherung rückläufig, und das auf einem ohnehin schon sehr niedrigen Niveau. „Zudem werden Vermittler durch lange Stornohaftungszeiten für etwaige falsche Beratung direkt mit ihren Einkommen in Anspruch genommen.", führt die Gewerkschafterin weiter aus. Die Zufriedenheit der Kunden bei einer Beratung durch Vermittler ist darüber hinaus belastbaren Erhebungen zufolge weit oberhalb derer bei Direkt- bzw. Digitalvertrieb. Zudem hat sich das Qualifikationsniveau im Vertrieb in den vergangenen Jahren nochmals erheblich verbessert.

Der Vertrieb von Lebensversicherungen ist alles andere als eine Gelddruckmaschine für die Vermittler, sondern massiv erschwert durch zahlreiche regulatorische Eingriffe, bewusst politisch niedrig gehaltener Zinsen zu Lasten der LV-Sparer und Komplexitätserhöhungen, etwa in der bAV oder der neueren Produktgenerationen der Branche. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz und bräuchten von der Politik viel mehr eine stärkere Unterstützung ihrer sehr bedeutenden Tätigkeit als weitere Angriffe auf ihre Einkommen. Sonst werden immer mehr qualifizierte Vermittler ausscheiden, wie in den vergangenen Jahren schon zu beobachten.", fasst Baier zusammen.

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Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) positioniert sich zum Referentenentwurfes zur IDD-Umsetzung

Gießen, 17.01.2017 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat im November 2016 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb" (Versicherungsvertriebsrichtlinie – IDD) vorgelegt. Die NAG hat bewertend Stellung bezogen.

"Die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Regulierungsnormen auf Onlinevertrieb und Vergleichsportale wird von der NAG begrüßt“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstands der NAG. Zudem plädiert die Gewerkschaft dafür, die vorgesehene Streichung der Ausnahme von Beratungspflichten für den Fernabsatz unbedingt vorzunehmen. „Die Versicherungsunternehmen fordern wir auf, den Vertrieben konsequent die nötige Zeit für komplexe Beratungen einzuräumen und keinerlei Verkaufsaktionen ohne Beratung durchzuführen“, ergänzt Baier. Die NAG sieht hierin einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Herstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit.

Zudem begrüße die Gewerkschaft die Regelungen zur permanenten Weiterbildungspflicht. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen sowie eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten seien Voraussetzungen für das Erreichen der hierauf gerichteten Zielsetzungen. Wichtig sei, Angestellten die nötige Freistellung zu gewähren und ein unabhängiges Qualitätscontrolling festzuschreiben. „Die Unternehmen rufen wir dazu auf, die Mitbestimmungsgremien intensiv einzubinden“, sagt Baier. Die NAG werde an der Seite der Interessenvertretungen stehen, sollten sich Unternehmen aus den Verpflichtungen herauswinden wollen.

"Wir haben den Gesetzgeber zu klaren Regelungen aufgefordert, auch zur Sanktionierung von Arbeitgebern, die gegen hierauf gerichtete Vorgaben verstoßen.", schildert die Gewerkschafterin.
Insgesamt halte die NAG die Einrichtung einer externen, unabhängigen Qualitätskontrolle mit der Befugnis gegenüber den VU zur Auskunftseinholung, Beratung der VU und Beratung der BaFin für erforderlich. Diese externe Qualitätskontrolle sollte durch einen Beirat unterstützt werden, dem etwa BWV, AGV, NAG und andere Vermittlerverbände etc. angehören.

Zudem sei erforderlich, zur Vermeidung falscher Anreize durch Verkaufsziele, Vergütungen, etc., dem Kunden weniger geeignete Versicherungen zu empfehlen, eine umfassende Mitbestimmung bei Gestaltung von Vergütungssystemen und Verkaufszielen festzuschreiben. Generell dürften nur Verkaufsziele und Vergütungen eingesetzt werden, die dem Kundeninteresse entsprechen, so Baier.

Weitergehende Regelungen wie Provisionsoffenlegungen oder Provisionsverbote lehnt die NAG fortgesetzt ab. „Die NAG ist gegen eine Offenlegung von Vertriebsprovisionen, weil sie kein Transparenzgewinn für den Verbraucher bietet, tatsächlich sogar- im Gegensatz zum Aufwand der NAG befürworteten Ausweis der gesamten Abschlusskosten 65 – irreführend ist.“, meint Baier.

Darüber hinaus spreche sich die NAG gegen Provisionsverbote aus, weil eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch ein Verbot von Provisionszahlungen nicht erkennbar ist.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

Provisionsdeckelung NEIN – Zusätzliche Betreuungsanreize JA!

Was steckt wirklich hinter der vom GDV angeregten Provisionsdeckelung? Mit Verbraucherschutz hat die vom GDV angeregte gesetzliche Provisionsdeckelung nach Auffassung der Neue Assekuranz-Gewerkschaft (NAG) nichts zu tun. „Hinter der Überlegung des GDV verbergen sich Kostensenkungsabsichten zu Lasten der Versicherungsvermittler“, betont Waltraud Baier, Vorsitzende der NAG.

Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 21.08.2013.

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