NAG zur Bundestagswahl: Warnung vor der “Bürgerversicherung“!

Aichach, 31.08.2021 – Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 spricht die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) keine Wahlempfehlung aus, weist aber darauf hin, dass einige Parteien in ihren Wahlprogrammen die Einführung der so genannten Bürgerversicherung und damit die Abschaffung der PKV-Vollversicherung in Kauf nehmen. „In den letzten Monaten haben wir unseren Dialog mit Vertretern der politischen Parteien auch in dieser Frage vertieft“, schildert Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft.

“Die auch von DGB und ver.di geforderte Einführung dieser Einheitsversicherung ist argumentativ äußerst schwach hinterlegt.“, kritisiert Mücke. “Das duale Gesundheitssystem mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat seine Stärke in der Corona-Krise bewiesen.“, unterstreicht die Gewerkschafterin. „Denn die PKV stärkt die Versorgungs- und Infrastrukturen in Deutschland und begünstigt medizinische Innovationen. Von dem Mehrwert, den die Ärzte bei Privatversicherten erwirtschaften, profitieren auch die gesetzlich Versicherten.“ so Mücke weiter.

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft ist und bleibt gegen die Ideologie einer “Bürgerversicherung“ und spricht sich für die Weiterentwicklung des dualen Gesundheitssystems in Deutschland aus. Die wesentlichen Fakten findest Du hier:

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„Wir kämpfen solidarisch mit den Beschäftigten und den Betriebsräten der privaten Krankenversicherer um den Erhalt von rund 90.000 Arbeitsplätzen in der Versicherungsbranche, die mit der Einführung einer Bürgerversicherung einhergehen würden!“, so Mücke. Zudem gingen mit der Bürgerversicherung erhebliche Verschlechterungen in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung einher.

NAG weist Ergebnisse der Bertelsmann-Studie zum "Geteilten Krankenversicherungsmarkt" zurück

Aichach, 17.02.2020 - Mit großer Skepsis hat die NAG auf die jüngsten Veröffentlichungen zu einer Bertelsmann-Studie reagiert, nach der behauptet wird, dass der Einbezug aller PKV-Versicherten in die Gesetzliche Krankenversicherung dort zu Beitragseinsparungen von 145 Euro pro Mitglieder führen würde. "Schon diese Grundannahme trägt aus unserer Sicht nicht.", schildert Gaby Mücke, Vorsitzende der NAG. "Die für die Ärzte wegfallenden Mehreinnahmen durch die PKV würden direkt zu Lasten der medizinischen Versorgung führen." Zurecht weise zudem der PKV-Verband darauf hin, dass bei Betrachtung nur der ambulanten Medizin die vermeintliche Ersparnis bei nur noch 48 Euro läge.

Demgegenüber stehe der Verlust von weit über 70.000 Arbeitsplätzen in den Unternehmen der Versicherungswirtschaft und eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung, betont die NAG. "Der Beitrag der Privaten Krankenversicherung zur Gesundheitsversorgung, als Arbeitgeber und als Steuerzahler wird bei derlei Milchmädchenrechnungen leider immer wieder außenvorgelassen." moniert Mücke. Vielmehr sei demgegenüber damit zu rechnen, dass die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung für alle deutlich steigen würden.

Zudem gehe die Studie von einem sofortigen Wechsel aller PKV-Versicherten in die GKV aus, was sowohl an praktischen aber auch an verfassungsrechtlichen Hürden scheitern würde. „Hier werden mit mathematischen Spielereien erneut Begehrlichkeiten der Befürworter einer so genannten "Bürgerversicherung" genährt, deren Konzepte sich bislang sämtlich als nicht tragbar erwiesen haben.", so Mücke. Die NAG stehe an der Seite der PKV-Beschäftigten und werde nicht nachlassen, auf die Unzulänglichkeiten der Konzepte, die nachteiligen Implikationen für die Versorgung im Gesundheitswesen und die sozialen Folgen für die PKV-Beschäftigten hinzuweisen, wenn politische Parteien gemeinsam mit ver.di und dem DGB auf die Abschaffung der PKV hinarbeiten.

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Ein Zombie namens Bürgerversicherung – NAG tritt für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein

Gießen, den 30.09.2019 - Lange Zeit war es still geworden um die alte Forderung nach einer Bürgerversicherung, also die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung. Aber am 23. September fand jetzt eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, Thema: „Ein System für alle".
In einem gleichnamigen Antrag fordert die Fraktion der Linken, "Alle privat Krankenversicherten werden per Gesetz zu gesetzlich Versicherten." Gleichzeitig soll die Beihilfe für die Bundesbeamten abgeschafft werden. Die Altersrückstellungen sollen an den Gesundheitsfonds überwiesen, also zur Deckung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden.

Bereits im August hatte Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, in einem Gastbeitrag in der "Versicherungswirtschaft heute" einige widersprüchliche Begründungen für den Antrag geliefert. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus könnten die PKV-Unternehmen keine ausreichenden Rücklagen bilden. Dem tritt die Neue Assekuranz Gewerkschaft entgegen: "Offensichtlich ist das Ziel, an die etwa 233 Milliarden Euro heran zu kommen, die die PKV-Versicherten für ihr Alter angespart haben.", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. "Die PKV ist unverändert absolut zukunftsfähig. Hätte Herr Weinberg mal in die Bilanzen geschaut, wüsste er, dass in Wahrheit die Alterungsrückstellungen weiter wachsen!"

Die politische Formel der Bürgerversicherungsbefürworter, nach der für Beschäftigte der PKV sozialverträgliche Übergänge in die GKV geschaffen werden, sei längst als Chimäre enttarnt. „Seit Jahren ist bekannt, dass es diesen Mehrbedarf in der GKV nicht gibt. Aber immerhin, man gönnt unseren Kolleginnen und Kollegen vor der Arbeitslosigkeit noch eine Umschulung.", empört sich Mücke. Die NAG sei die Gewerkschaft, die sich seit ihrer Gründung konsequent für den Erhalt der Arbeitsplätze in der privaten Krankenversicherung einsetzt. Zudem stellte sich in der Anhörung heraus, dass die Linke mit ihrem Plan ganz alleine dasteht. Nicht einmal von den Verbänden der GKV gab es Unterstützung.

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NAG sieht keinen Vorteil in der Forderung der SPD nach einer Bürgerversicherung für die Pflegeversicherung

Gießen, den 29.01.2019 - Neuerlichen SPD-Phantasien zur Bekämpfung der Privaten Krankenversicherer erteilt die NAG eine klare Absage. „Einmal mehr versucht SPD-Mann Karl Lauterbach, seine überkommene Idee einer Bürgerversicherung einzuführen, diesmal durch die Hintertür der Pflegeversicherung“ kritisiert Marco Nörenberg, Sprecher des PKV-Ausschusses der Gewerkschaft. Während der Gesundheitsminister, Jens Spahn, und die GKV über eine Steuerfinanzierung des Systems nachdenken, nutzt Karl Lauterbach, stv. Fraktionsvorsitzender und "Gesundheitsexperte" der SPD, reflexartig die Gelegenheit eine Bürgerversicherung für die Pflegeversicherung einzufordern. Wie bei der Einführung der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung wird auch hier von ihm vorrangig das Argument der Gerechtigkeit vorgeschoben. Dieses halte selbst oberflächlicheren Faktenchecks nicht stand, kritisiert die NAG.

Aufgrund der zurückliegenden Pflegereform sind die Ausgaben für die Pflegeversicherung enorm angestiegen. Daher wurden zum Jahreswechsel die Beiträge für die Pflegeversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland ist auch für die kommenden Jahre mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen, sodass die erfolgte Anpassung nicht lange ausreichen wird. „Die Politik hat hierfür keine zufriedenstellende Lösung“, führt Nörenberg aus und verweist auf die Notwendigkeit kapitalgedeckter Lösungen.

Bei der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung (GKV) werden die laufenden Pflegekosten stets von aktuellen, in die Umlage eingezahlten Beiträgen getragen. Eine Vorsorge wird nicht gebildet. Der demografisch bedingte Anstieg der Kosten für die Pflege müsse deshalb überwiegend von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, erläutert der Gewerkschafter.

Die Private Pflegepflichtversicherung dagegen funktioniere nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflegerisiko vor. Durch diese kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegeausgaben werden keine Finanzierungslasten auf kommende Generationen verschoben. Vielmehr wird ein Kapitalstock zur Zukunftsvorsorge und Entlastung der nachfolgenden Generation aufgebaut. Es macht daher aus Sicht der NAG keinen Sinn, das gut funktionierendes System der privaten Versicherung abzuschaffen. Hier erfolgte die Beitragsanpassung auf Grund der gestiegenen Ausgaben und nicht auf Grund einer Unterdeckung im umlagefinanzierten System. „Vielmehr muss eine grundsätzliche Reform zur Verbesserung des Pflegesystems her, die auf nachhaltiger Finanzierung beruht und bei der die Pflegebedürftigen sowie das Pflegepersonal mit ihren Bedürfnissen im Fokus stehen.“

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NAG sieht das neue „GKV-Wahlrecht“ der Hamburger Beamten kritisch

Gießen, 22.11.2018 - Seit dem 01.08.2018 haben die Beamten der Stadt Hamburg, anders als in allen anderen Bundesländern, die Wahl zwischen der bisherigen Form der "individuellen" Beihilfe, bei der die tatsächlich entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen durch die Beihilfestelle und eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung reguliert werden oder einer neuen "pauschalen" Beihilfe, bei der die Kosten für eine private oder gesetzlichen Krankenvollversicherung bezuschusst werden.

"Es handelt sich um einen weiteren Angriff auf das bewährte Nebeneinander von GKV und PKV und die Sicherheit der Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen im Innen- und Außendienst." meint Joachim Liesenfeld, im Vorstand der NAG zuständig für Angelegenheiten der Privaten Krankenversicherung. "Sollte sich das Arbeitsaufkommen bei den Beihilfestellen reduzieren, sind mittelfristig auch dort Arbeitsplätze gefährdet." Ein Wahlrecht zwischen PKV und GKV hätten die Hamburger Beamten schon vor der Neuregelung gehabt. Heute sind 94 Prozent der Beamten in Deutschland privat krankenversichert.

Das Wahlrecht besteht insbesondere für Beamtenanwärter oder Beamte, die im Herbst neu eingestellt werden. Aber auch vor dem 01.08.2018 bereits eingestellte Beamte können die pauschale Beihilfe beantragen. Dafür ist keine Frist vorgesehen.

Wie der PKV-Verband ist auch die NAG der Meinung, dass die Beihilfe des Dienstherrn für Beamte und die ergänzende Private Krankenversicherung perfekt zusammen passen. Daran ändert auch die Neuregelung in Hamburg nichts.

Beamtenanfänger sollten sich gut überlegen, ob sie davon Gebrauch machen, denn die Entscheidung ist unwiderruflich und kann später – zum Beispiel bei einem Wechsel des Bundeslandes – schwerwiegende Folgen haben. Es ist daher davon auszugehen, dass für die große Mehrheit der Beamten die klassische Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung die erste Wahl bleibt.

"Noch kann man die Kostensituation nur abschätzen, aber da es insbesondere für "schlechte Risiken" reizvoll ist, wird das Hamburger Modell vermutlich zu einer finanziellen Schwächung der GKV führen", vermutet Liesenfeld. Hamburg rechnet daher mit anfänglichen Mehrkosten von 5,8 Millionen Euro.

Die NAG sieht deswegen keine nennenswerten Vorteile für alle Beteiligten und lehnt dieses Modell daher als nicht zukunftsweisend ab.

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