NAG sieht keinen Vorteil in der Forderung der SPD nach einer Bürgerversicherung für die Pflegeversicherung

Gießen, den 29.01.2019 - Neuerlichen SPD-Phantasien zur Bekämpfung der Privaten Krankenversicherer erteilt die NAG eine klare Absage. „Einmal mehr versucht SPD-Mann Karl Lauterbach, seine überkommene Idee einer Bürgerversicherung einzuführen, diesmal durch die Hintertür der Pflegeversicherung“ kritisiert Marco Nörenberg, Sprecher des PKV-Ausschusses der Gewerkschaft. Während der Gesundheitsminister, Jens Spahn, und die GKV über eine Steuerfinanzierung des Systems nachdenken, nutzt Karl Lauterbach, stv. Fraktionsvorsitzender und "Gesundheitsexperte" der SPD, reflexartig die Gelegenheit eine Bürgerversicherung für die Pflegeversicherung einzufordern. Wie bei der Einführung der Bürgerversicherung in der Krankenversicherung wird auch hier von ihm vorrangig das Argument der Gerechtigkeit vorgeschoben. Dieses halte selbst oberflächlicheren Faktenchecks nicht stand, kritisiert die NAG.

Aufgrund der zurückliegenden Pflegereform sind die Ausgaben für die Pflegeversicherung enorm angestiegen. Daher wurden zum Jahreswechsel die Beiträge für die Pflegeversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der Privaten Krankenversicherung (PKV) angepasst. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland ist auch für die kommenden Jahre mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen, sodass die erfolgte Anpassung nicht lange ausreichen wird. „Die Politik hat hierfür keine zufriedenstellende Lösung“, führt Nörenberg aus und verweist auf die Notwendigkeit kapitalgedeckter Lösungen.

Bei der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung (GKV) werden die laufenden Pflegekosten stets von aktuellen, in die Umlage eingezahlten Beiträgen getragen. Eine Vorsorge wird nicht gebildet. Der demografisch bedingte Anstieg der Kosten für die Pflege müsse deshalb überwiegend von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, erläutert der Gewerkschafter.

Die Private Pflegepflichtversicherung dagegen funktioniere nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflegerisiko vor. Durch diese kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegeausgaben werden keine Finanzierungslasten auf kommende Generationen verschoben. Vielmehr wird ein Kapitalstock zur Zukunftsvorsorge und Entlastung der nachfolgenden Generation aufgebaut. Es macht daher aus Sicht der NAG keinen Sinn, das gut funktionierendes System der privaten Versicherung abzuschaffen. Hier erfolgte die Beitragsanpassung auf Grund der gestiegenen Ausgaben und nicht auf Grund einer Unterdeckung im umlagefinanzierten System. „Vielmehr muss eine grundsätzliche Reform zur Verbesserung des Pflegesystems her, die auf nachhaltiger Finanzierung beruht und bei der die Pflegebedürftigen sowie das Pflegepersonal mit ihren Bedürfnissen im Fokus stehen.“

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