NAG appelliert an Bundesregierung, am Provisionsabgabeverbot festzuhalten

Gießen, 26.01.2016

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) kämpft für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots, das befristet nur noch bis zum 1. Juli 2017 gilt. Über das weitere Schicksal des Provisionsabgabeverbots soll im Rahmen der nationalen Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD) entschieden werden. Die NAG appelliert insbesondere an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), sich gewichtigen Argumenten für eine Beibehaltung der bewährten Regelung nicht zu verschließen. Bei der Umsetzung der IDD liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Mit dem Finanzministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist Einvernehmen herzustellen. Das BMF hat weiterhin die Federführung beim Provisionsabgabeverbot.
"Die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots richtet sich nicht nur gegen Versicherungsvermittler sondern auch gegen die Versicherungskunden" sagt die NAG-Vorsitzende Waltraud Baier. "Es liegt auf der Hand, wie die nachfolgend aufgeführten Argumente belegen, dass eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch die Abgabe von Provisionen nicht erkennbar ist. Durch unkontrollierbare Provisionsabgaben dürfte die Vergütungsstruktur für die Versicherungsvermittlung lediglich intransparenter werden" führt die Vorsitzende weiter aus.
Für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots sprechen folgende Argumente:
I) Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbots nutzt Verbrauchern. Denn ohne Abgabeverbot

  • tritt durch den Wettbewerb unter den Vermittlern um die höchste Provisionsweitergabe an den Kunden die bedarfsgerechte Beratung zwangsläufig in den Hintergrund,
  • steht der sach- und bedarfsgerecht beratende Vermittler im Wettbewerb mit dem  Vermittler, der die höchste "Provisionserstattung" gewährt
  • ist zu befürchten, dass der Kunde sich an seinem Bedarf vorbei und allein aufgrund der Provisionshöhe für ein Produkt entscheidet

II) Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbots nutzt Vermittlern.

  • Für viele Versicherungsverträge gelten inzwischen - im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes – deutlich längere Haftungszeiten. Schließt der Kunde z.B. eine Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung ab, haftet der Vermittler bis zu 5  Jahre für das Bestehen des Vertrages. Dem entsprechend ist die Auszahlung der Provision gestaltet. Sollten Teile dieser Provision an den Kunden weitergeben werden, trägt der Vermittler das Provisionshaftungs-Risiko, wenn der Vertrag vor Ablauf der 5 Jahre beendet wird. Durch die diskontierten Provisionen wird der Vermittler dann ungewollt Kreditgeber des Kunden und geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Durch den Wegfall des Verbots wären viele Vermittler und Agenturen in ihrer Existenz bedroht. Durch die Weitergabe wäre es vielfach nicht möglich kostendeckend zu arbeiten.
  • Bislang wird eine Weitergabe nicht als Betriebsausgabe anerkannt: Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Vermittler die abgegebene Provision versteuern muss
  • Nicht zuletzt ist das Provisionsabgabeverbot in seiner bisherigen Form untrennbar mit dem derzeitigen Vergütungssystem verbunden. Bei Abschaffung des Provisionsabgabeverbots ist ein neues Vergütungsmodell zu etablieren, das nicht die generierte Versicherungsprämie sondern die originäre Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit in Abhängigkeit von tatsächlichem bzw. pauschaliertem zeitlichen Aufwand unter Berücksichtigung des durch die Versicherungsvermittlung begründeten Haftungsrisiko des Vermittlers abbildet.

III) Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbots nutzt den Versicherungsunternehmen

  • Es ist zu erwarten, dass angestellte Vermittler die ihnen "abgenötigten" Provisionsabgaben ihrerseits als Aufwendungsersatz aus der Erfüllung der arbeitsvertraglichen (Vermittler-) Pflichten beim Arbeitgeber einfordern werden.
  • Auch selbständige Vermittler werden ihrerseits von den Unternehmen verlangen, dass diese zusätzlichen Aufwendungen erstattet werden.

Die PDF-Version der Pressemitteilung finden Sie hier.

Search