Gießen, 30.10.2015
Die NAG hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 29.10.2015 in Hamburg Hintergrundinformationen zu ihrer Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Sachen Tariffähigkeit und zu ihrer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Tarifeinheitsgesetz gegeben.
Tenor: Das Recht auf Gewerkschaftsfreiheit einzuschränken, ist verfassungswidrig.