"Schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland": NAG rügt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Tariffähigkeit und kündigt Gang zum EMGR an

Aichach, 22.11.2019 – Mit allergrößtem Unverständnis hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, nach der ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt aus April 2015 nicht zugelassen wurde. Für diese Entscheidung benötigte das Bundesverfassungsgericht vier Jahre. Das LAG hatte auf Antrag der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nach nur vierjährigem Bestehen der NAG festgestellt, dass diese nicht groß und mächtig genug sei, um die vollen Rechte einer tariffähigen Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu können.

„Dies ist ein schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Auf der einen Seite gibt es das Grundrecht auf Gewerkschaftsgründung aus Art. 9 Absatz 3 GG, und wenn man das in Anspruch nimmt, kommt unmittelbar nach der Gründung ein „DGB-Monopolist" und entzieht einem dieses Recht mit Hilfe der Gerichte wieder", schildert Mücke.

Die NAG werde nun den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg gehen, dies sei so beschlossen worden, so Mücke. Artikel 11 der Europäischen Menschrechtskonvention würde die Gründung von Gewerkschaften ausdrücklich beinhalten. „Wenn man aber faktisch an einer Gründung gehindert wird, wird dieses Recht unterlaufen."

Mücke weiter: „Wenn diese Entscheidung am Ende bestehen bliebe, hieße das: Entweder man ist bereits bei der Gründung unmittelbar groß und tarifmächtig, oder man kann in Deutschland keine tariffähige Gewerkschaft mehr gründen!" so die Gewerkschafterin. Dabei wurden an die NAG Maßstäbe angelegt, die in der Versicherungswirtschaft auch von der Gewerkschaft ver.di mit einem Organisationsgrad von – nach eigener Aussage - unter 10 % bei weitem nicht erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang sei besonders unverständlich, dass in der Karlsruher Entscheidung überhaupt nicht auf die Notwendigkeit einer Prognose für neugegründete Gewerkschaften eingegangen worden sei. „Wir sind mittlerweile in 50 Unternehmen der Branche vertreten, Tendenz weiter steigend. Darunter befinden sich alle relevanten großen Marktteilnehmer", so Mücke. Insoweit sei der Gang nach Straßburg aus Sicht der NAG auch einer über die reinen Interessen der NAG hinaus im Sinne der Gewerkschaftspluralität. Die Gewerkschaft ver.di sei daran erinnert, dass die Bekämpfung kleinerer und neuerer gewerkschaftlicher Wettbewerber durch so genannte Statusverfahren die Gewerkschaftsfreiheit infrage stellt.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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