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NAG enttäuscht und empört über Entscheidung des LAG Frankfurt zum Tariffähigkeitsantrag der NAG

Gießen, den 13.12.2018 - Mit deutlicher Schärfe reagiert die Neue Assekuranz Gewerkschaft auf die heutige Entscheidung des LAG Frankfurt, nach der das von der NAG angestoßene Statusverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Gewerkschaft abgelehnt worden ist. Zuvor hatte das Gericht festgestellt, dass ein neuerliches Verfahren nicht geführt werden könne, weil dem die Rechtskraft der 2015 von ver.di erwirkten Entscheidung zur fehlenden Tariffähigkeit der NAG des gleichen Gerichts entgegenstehe.

„Seit 2015 hat sich die NAG sehr erfolgreich entwickelt. Das haben wir dem Gericht ausführlich dargelegt“, betont Waltraud Baier, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Wir verzeichnen seither ein dreistelliges Wachstum an Mitgliedern, sind in 50 Unternehmen und allen Bundesländern mit Mitgliedern vertreten und haben unseren Apparat infolge der gestiegenen Mitgliederzahlen ausweiten können, zuletzt am 1.10, durch die Einstellung eines weiteren Vollzeitsekretärs“, schildert die Gewerkschafterin. Zudem habe man nach der 2015er Entscheidung nicht nur einen ersten Tarifvertrag abgeschlossen, sondern dem Gericht darüber hinaus einen notariellen Beweis angeboten, in über 20 Betrieben der Assekuranz, darunter auch Direktionen und große Verwaltungsbetriebe bedeutender Unternehmen, mehr Mitglieder zu haben als jede andere Gewerkschaft. All dies hat das LAG Frankfurt in keiner Weise interessiert, es habe lapidar festgestellt, dass die Rechtskraft seiner 2015er Entscheidung einem neuerlichen Verfahren im Wege stehe.

„Demgegenüber führten DGB und ver.di aus, es käme nur bei einer langjährigen erfolgreichen Teilnahme an Tarifverhandlungen und einer Vielzahl abgeschlossener Tarifverträge in Betracht, der NAG die Tariffähigkeit zuzugestehen. Den abgeschlossenen Tarifvertrag bezeichneten sie als unwirksam, weil ja die NAG nicht tariffähig sei.“, hebt Baier an. „Was für ein Grundrechtsentzug: Nach nicht einmal fünfjährigem Bestehen stellt 2015 das LAG auf Antrag von ver.di unsere fehlende Tariffähigkeit fest, und nun wird verlangt, dass im Nachgang zu dieser Entscheidung viele Tarifverträge abgeschlossen werden und die „Mächtigkeit“ rasant zunimmt? Und wenn welche zustande kommen, sollen sie vor dem Hintergrund fehlender Tariffähigkeit unwirksam sein. Was ist denn das Grundrecht auf Gewerkschaftsgründung nach Art.9 Grundgesetz wert, wenn Arbeitsgerichte den Argumenten der DGB-Gewerkschaften folgen und noch im Aufbau befindliche junge Gewerkschaften in ihren Betätigungsmöglichkeiten in weiten Teilen lahmlegen?“ fragt die Gewerkschafterin.

Ihre Hoffnung legt die NAG nun in die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hierhin hatte sie sich 2015 gewandt, um die Entscheidung des LAG Frankfurt als das zu kennzeichnen, was sie in ihrer Wirkung ist: Ein Gründungsverbot für neue Gewerkschaften. Einen Termin für die Entscheidung allerdings hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht bekanntgegeben.

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NAG beurteilt Tarifabschluss für den Versicherungsaußendienst als völlig unzureichend

Gießen, 03.12.2018 - Mit Enttäuschung hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst zwischen dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) reagiert. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem 1. September 2018, wurden für die Angestellten und Auszubildenden von Versicherungsvertretern und Maklerbüros Einkommenserhöhungen von zunächst zwei und später 1,3 Prozent vereinbart.

"Für alle Beschäftigten im Angestellten Außendienst, egal in welcher Position oder Vertragsgestaltung, gab es teilweise grundlegende Veränderungen ihrer Tätigkeit, die weder in den Verhandlungen noch beim Abschluss berücksichtigt wurden“, sagt Joachim Jung, Gewerkschaftssekretär und Sprecher des „Arbeitskreises Außendienst“ der Gewerkschaft. "Durch zunehmende Arbeitsdichte und Digitalisierung, da sind sich alle im Arbeitskreis einig, wird sich Tätigkeit im Außendienst immer weiter verändern.“. Hierauf sollten Tarifverträge Antworten liefern, ansonsten würden Tarifverhandlungen – wie vorliegend - auf unzureichende Einkommenserhöhungen reduziert.

Das ist die grundlegende Aussage des NAG-Arbeitskreises, der sich seit einigen Jahren mit speziellen Themen des Versicherungsaußendienstes beschäftigt. Die Tatsache, dass sich bisher keine andere Gewerkschaft wirklich um die Belange des angestellten Außendienstes bemüht hat, veranlasste die Mitglieder des Arbeitskreises konkret Positionen zu beziehen. Dazu hat sich der Arbeitskreis verschiedene Schwerpunkte heraus gearbeitet, mit dem sich die Mitglieder seit Ihrer Gründung beschäftigen, um adäquate Lösungen für die Angestellten im Versicherungsaußendienst zu finden. Da wären z.B.

  • Gerechtes und zeitgemäßes Vergütungssystem
  • Neue Arbeitszeitregelungen durch veränderten Arbeits- und Beratungsaufwand
  • Verlagerung von administrativen Tätigkeiten in den Außendienst
  • Demografie - und Nachwuchsproblematik
  • IDD und EU Datenschutzrichtlinie
  • Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beratungs- und Vertriebsprozesse
  • Verlagerung der Betreuung von Bestandskunden und Vermittlern in die Direktionen

Dies sind allerdings nur Auszüge der Arbeit innerhalb des Arbeitskreises „Außendienst“ der NAG.

Joachim Jung: „Wir werden dem angestellten Außendienst nun endlich das geben, was er dringend braucht. Nämlich eine echte gewerkschaftliche Vertretung“.

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NAG spricht sich gegen einen LV-Provisionsdeckel aus

Gießen, 11.10.2018 - Nachdem sich Ende Juni der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) befasste, bei dem sich die NAG intensiv eingebracht hatte, findet in der Branche eine neuerliche intensive Diskussion zur Höhe der Vertriebseinkommen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen statt. Der Grund: Ein diesbezügliches Eckpunktepapier fordert einen harten, gesetzlichen Provisionsdeckel.

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat sich in dieser Frage sehr deutlich auf die Seite der Vertriebe geschlagen und den Finanzausschuss aufgefordert, Planungen für einen LV-Provisionsdeckel eine Absage zu erteilen. Waltraud Baier, Vorsitzende der NAG, begründet dies: „Bereits mit der Einführung der Änderungen aus dem LVRG vor wenigen Jahren ist eine
deutliche Absenkung der Vermittlereinkommen zu verzeichnen gewesen, dessen Vorgaben von der Branche überwiegend in abgesenkten Provisionen, erhöhten Stornohaftungszeiten und Verlagerungen hin zu laufenden Vergütungen umgesetzt wurden. Damit betrachten wir den Beitrag unserer im Vertrieb tätigen Kolleginnen und Kollegen des angestellten und selbständigen Außendienstes zur Kostensenkung als erfüllt an."

Das Bild des Vermittlers, der von Provisionsgier getrieben Kunden nicht benötigte Produkte unterjubelt, sei völlig aus der Zeit gefallen. Seit Jahren sind die Beschwerden über Falschberatung in der Lebensversicherung rückläufig, und das auf einem ohnehin schon sehr niedrigen Niveau. „Zudem werden Vermittler durch lange Stornohaftungszeiten für etwaige falsche Beratung direkt mit ihren Einkommen in Anspruch genommen.", führt die Gewerkschafterin weiter aus. Die Zufriedenheit der Kunden bei einer Beratung durch Vermittler ist darüber hinaus belastbaren Erhebungen zufolge weit oberhalb derer bei Direkt- bzw. Digitalvertrieb. Zudem hat sich das Qualifikationsniveau im Vertrieb in den vergangenen Jahren nochmals erheblich verbessert.

Der Vertrieb von Lebensversicherungen ist alles andere als eine Gelddruckmaschine für die Vermittler, sondern massiv erschwert durch zahlreiche regulatorische Eingriffe, bewusst politisch niedrig gehaltener Zinsen zu Lasten der LV-Sparer und Komplexitätserhöhungen, etwa in der bAV oder der neueren Produktgenerationen der Branche. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb kämpfen um ihre wirtschaftliche Existenz und bräuchten von der Politik viel mehr eine stärkere Unterstützung ihrer sehr bedeutenden Tätigkeit als weitere Angriffe auf ihre Einkommen. Sonst werden immer mehr qualifizierte Vermittler ausscheiden, wie in den vergangenen Jahren schon zu beobachten.", fasst Baier zusammen.

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Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz im Betriebsratsbüro

DSGVO SeminarHamburg, 10. Oktober 2018 – Vom 08.10.-10.10.2018 haben mehr als zwanzig Betriebsräte an dem NAG-Seminar „Datenschutzgrundverordnung - Datenschutz im Betriebsratsbüro“ teilgenommen. Die DSGVO stellt auch die Betriebsräte in ihrer täglichen Arbeit vor große Herausforderungen. Der Referent Rechtsanwalt Neumann (im Bild rechts neben unseren Gewerkschaftssekretären Joachim Jung und Thomas Kreismer) konnte hier viele Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworten und mit ihnen gemeinsam Lösungen zur erfolgreichen Umsetzung der DSGVO erarbeiten. 

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Die NAG verstärkt erneut ihr Team

Joachim Jung optGießen, 01. Oktober 2018 – Zum 1. Oktober haben wir einen neuen Gewerkschaftssekretär für die NAG gewinnen können. Sein Name ist Joachim Jung. Er ist 54 Jahre und – wie man das bei der NAG erwarten darf – ein Versicherungsmensch durch und durch.

Als Versicherungsfachwirt hat er in seiner inzwischen 35jährigen Karriere zahlreiche Bereiche durchlaufen, kennt den Innendienst genauso, wie den Vertrieb. Und das freut uns in der Tat besonders, denn der Kollege Jung war bereits in der Vertriebsunterstützung, als Versicherungsvermittler und als Führungskraft im Vertrieb aktiv. Wir glauben, dass der Kollege Jung gerade mit diesen vielseitigen vertrieblichen Kenntnissen die hierauf ausgerichteten Aktivitäten der NAG bereichern wird. Darüber hinaus hat Herr Jung aber auch weitere Qualitäten. So hat er sich über viele Jahre reichlich Anerkennung als Referent verdient und ist als solcher noch heute beim Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft tätig.

Nicht unerwähnt bleiben darf die betriebsrätliche Erfahrung, die natürlich besonders wichtig ist, um unsere Mitglieder zu beraten und den Betriebsräten vor Ort hilfreiche Unterstützung zu bieten. Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender kennt er die Möglichkeiten und die Tücken betriebsverfassungsrechtlicher Themen sehr genau.

Mehr geht nicht? Finden wir auch. Und so freuen wir uns sehr, den Kollegen Jung zur Verstärkung unseres Teams dabei zu haben.

Freuen auch Sie sich auf unseren neuen Kollegen, wenn er in Ihrem Betrieb auf einer Betriebsversammlung über die Aktivitäten der NAG berichtet oder in Ihrem Betriebsrat die Arbeit des Gremiums unterstützt!

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