NAG verstärkt Team

Gießen, 24.03.2016

Zum 01.05.2016 wird Isabelle Schöpe das Team der NAG verstärken.
Isabelle Schöpe ist gelernte Versicherungskauffrau und verfügt neben Erfahrungen als Jugend- und Auszubildendenvertreterin und Betriebsrätin über ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen. Sie war u.a. als Ausbilderin im Vertrieb tätig. Des Weiteren hat sie Aufgaben in der Vertriebskoordination und Steuerung wahrgenommen.
"Neben unseren drei Bundessekretären haben wir händeringend nach einer Verstärkung unseres Backoffice gesucht", berichtet Waltraud Baier. „Mit Isabelle Schöpe haben wir eine hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterin gefunden, die uns im Ausbau unserer Gewerkschaft weiterbringen wird".
Als Assistentin des Vorstandes werden neben der Mitgliederbetreuung und administrativen Aufgaben auch die Unterstützung der in den Betrieben aktiven Bundessekretäre gehören.
Isabelle Schöpe selbst zeigt sich hoch erfreut: "Ich freue mich sehr, den eingeschlagenen erfolgreichen Weg der Nag zukünftig nicht als nur als Mitglied, sondern auch als Mitarbeiterin aktiv mitgestalten zu können"
  Isabelle Schöpe

NAG appelliert an Bundesregierung, am Provisionsabgabeverbot festzuhalten

Gießen, 26.01.2016

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) kämpft für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots, das befristet nur noch bis zum 1. Juli 2017 gilt. Über das weitere Schicksal des Provisionsabgabeverbots soll im Rahmen der nationalen Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive - IDD) entschieden werden. Die NAG appelliert insbesondere an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), sich gewichtigen Argumenten für eine Beibehaltung der bewährten Regelung nicht zu verschließen. Bei der Umsetzung der IDD liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Mit dem Finanzministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist Einvernehmen herzustellen. Das BMF hat weiterhin die Federführung beim Provisionsabgabeverbot.
"Die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots richtet sich nicht nur gegen Versicherungsvermittler sondern auch gegen die Versicherungskunden" sagt die NAG-Vorsitzende Waltraud Baier. "Es liegt auf der Hand, wie die nachfolgend aufgeführten Argumente belegen, dass eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch die Abgabe von Provisionen nicht erkennbar ist. Durch unkontrollierbare Provisionsabgaben dürfte die Vergütungsstruktur für die Versicherungsvermittlung lediglich intransparenter werden" führt die Vorsitzende weiter aus.
Für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots sprechen folgende Argumente:
I) Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbots nutzt Verbrauchern. Denn ohne Abgabeverbot

  • tritt durch den Wettbewerb unter den Vermittlern um die höchste Provisionsweitergabe an den Kunden die bedarfsgerechte Beratung zwangsläufig in den Hintergrund,
  • steht der sach- und bedarfsgerecht beratende Vermittler im Wettbewerb mit dem  Vermittler, der die höchste "Provisionserstattung" gewährt
  • ist zu befürchten, dass der Kunde sich an seinem Bedarf vorbei und allein aufgrund der Provisionshöhe für ein Produkt entscheidet

II) Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbots nutzt Vermittlern.

  • Für viele Versicherungsverträge gelten inzwischen - im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes – deutlich längere Haftungszeiten. Schließt der Kunde z.B. eine Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung ab, haftet der Vermittler bis zu 5  Jahre für das Bestehen des Vertrages. Dem entsprechend ist die Auszahlung der Provision gestaltet. Sollten Teile dieser Provision an den Kunden weitergeben werden, trägt der Vermittler das Provisionshaftungs-Risiko, wenn der Vertrag vor Ablauf der 5 Jahre beendet wird. Durch die diskontierten Provisionen wird der Vermittler dann ungewollt Kreditgeber des Kunden und geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein.
  • Durch den Wegfall des Verbots wären viele Vermittler und Agenturen in ihrer Existenz bedroht. Durch die Weitergabe wäre es vielfach nicht möglich kostendeckend zu arbeiten.
  • Bislang wird eine Weitergabe nicht als Betriebsausgabe anerkannt: Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Vermittler die abgegebene Provision versteuern muss
  • Nicht zuletzt ist das Provisionsabgabeverbot in seiner bisherigen Form untrennbar mit dem derzeitigen Vergütungssystem verbunden. Bei Abschaffung des Provisionsabgabeverbots ist ein neues Vergütungsmodell zu etablieren, das nicht die generierte Versicherungsprämie sondern die originäre Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit in Abhängigkeit von tatsächlichem bzw. pauschaliertem zeitlichen Aufwand unter Berücksichtigung des durch die Versicherungsvermittlung begründeten Haftungsrisiko des Vermittlers abbildet.

III) Aufrechterhaltung des Provisionsabgabeverbots nutzt den Versicherungsunternehmen

  • Es ist zu erwarten, dass angestellte Vermittler die ihnen "abgenötigten" Provisionsabgaben ihrerseits als Aufwendungsersatz aus der Erfüllung der arbeitsvertraglichen (Vermittler-) Pflichten beim Arbeitgeber einfordern werden.
  • Auch selbständige Vermittler werden ihrerseits von den Unternehmen verlangen, dass diese zusätzlichen Aufwendungen erstattet werden.

Die PDF-Version der Pressemitteilung finden Sie hier.

Versicherungsmagazin greift Gerichtsverfahren der ver.di gegen die NAG auf

Gießen, 11.01.2016

Nachdem das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde der NAG gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hessen aus April 2015 verworfen hatte, ist der Weg endlich frei, um die Frage des von ver.di angestrebten gewerkschaftlichen Gründungsverbots einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zuzuführen. Unser Gewerkschaftsratsvorsitzender Marco Nörenberg dazu im Versicherungsmagazin: „Unser Hauptargument ist: Man kann einer Gewerkschaft die in Gründung ist, nicht den Zugang zum Tarifgeschehen abschneiden, in dem Maßstäbe angelegt werden, die auch Ver.di nach vielen Jahrzehnten in der Versicherungswirtschaft nicht einmal annähernd erfüllt. Es ist, wen man so will, ein Neugründungsverbot und das halten wir für verfassungswidrig". Zudem greift der Artikel wesentliche Gründungsmotive der NAG auf: So etwa die Haltung von DGB und ver.di zur Bürgerversicherung und der damit verbundenen Gefährdung von 70.000 Arbeitsplätzen im Innen- und Außendienst der Versicherungswirtschaft, den drastischen Kompetenz- und Personalabbau bei ver.di und die Einführung von Niedriglohngruppen in der Assekuranz auf Mindestlohnniveau.

Bemerkenswert ist die Argumentation der ver.di-Bundesfachgruppenleiterin, die für ihre Organisation fehlende Tarifmacht einräumt. In dem Artikel heißt es: „Schließlich sei man in einer Tarifrunde gezwungen gewesen, doch ein Zugeständnis zu machen. Dieses sei die Einführung von neuen Lohngruppen unterhalb der Tarifgruppe 1 und 2 gewesen. Die Tarifkommission habe letztlich zugestimmt und in den sauren Apfel gebissen, da man glaubte, dass die Beschäftigten nicht zu weiteren Streiks zu bewegen seien. Angesichts des niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrades sei es eine große Leistung gewesen, den Manteltarifvertrag trotz aller Angriffe weitgehend zu erhalten, meint Grundler."

Seit Gründung wird die NAG von ver.di massiv bekämpft: Mit öffentlichen Verunglimpfungen, Gerichtsverfahren, Einschüchterungen von Beschäftigten bis hin zur Umleitung von an der NAG Interessierten auf die ver.di-Homepage durch Verwendung der Domain www.neueassekuranzgewerkschaft.de, also der NAG-Adresse, nur ohne die Bindestriche. Dazu der vorsitzende Richter am LAG Hessen im April 2015: „Das geht gar nicht!"

Den vollständigen Artikel des Versicherungsmagazins finden Sie hier.

Hamburg/München/Frankfurt/Gießen, 20.9.2015

NAG zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Gießen, 04.12.2015

Die NAG reagiert kämpferisch auf die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BAG, die von der NAG gegen das Urteil des LAG Hessen vom April dieses Jahres eingelegt wurde. Die Gewerkschaft ver.di hatte Klage eingereicht, um die NAG als unliebsame Konkurrenz loszuwerden.

„Dass es seit diesem Jahr durch eine Gesetzesänderung möglich ist, in nur einer Instanz und einer einzigen mündlichen Anhörung und ohne Zulassung einer Revision über eine Grundrechtsfrage zu entscheiden, kann mit dem grundgesetzlichen Anspruch auf Gewerkschaftsfreiheit nicht vereinbar sein", sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstands der NAG. Gegründet wurde die NAG erst Ende 2010. Sie zeigt sich zuversichtlich, dass dieser Grundsatzfrage vor dem Bundesverfassungsgericht nun endlich die gebotene Würdigung zuteil wird. Weiter prüft die NAG auch die Anrufung europäischer Gerichtsbarkeiten, weil sie auch eine Unvereinbarkeit dieser Entscheidungen mit dem Europarecht sieht.

„Wenn einer jungen Gewerkschaft kurz nach der Gründung, in der sie naturgemäß im Aufbau ist, bereits aufgrund vermeintlich fehlender Durchsetzungskraft die Tariffähigkeit rechtmäßig versagt werden kann, wird ihr der Zugang zum Tarifgeschehen abgeschnitten und sie kann die Tariffähigkeit faktisch nie mehr erlangen. Das käme einem Gründungsverbot für neue Gewerkschaften gleich!" erklärt Baier.

Die NAG hat kein Verständnis dafür, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit den kürzlich erfolgten Tarifabschluss der NAG ebenso unberücksichtigt ließ, wie das deutliche Mitgliederwachstum und die gewonnenen Aufsichtsratswahlen in der Branche.

Details zur weiteren Vorgehensweise wird die NAG in Kürze bekannt geben.

Die PDF-Version der Pressemitteilung finden Sie hier.

Hamburg/München/Frankfurt/Gießen, 20.9.2015

NAG gelingt erster Tarifvertragsabschluss

Gießen, 10.11.2015

Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat erstmals einen Tarifvertrag vereinbart. Mit dem Vorstand des Continentalen Versicherungsverbundes
wurde am heutigen Tag ein Tarifvertrag abgeschlossen, der die Betriebsratsstruktur der Mannheimer Versicherungsgruppe an die Neuordnung des Konzerns anpasst.

Den kompletten Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

Hamburg/München/Frankfurt/Gießen, 20.9.2015

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